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Elektromagnetische Verträglichkeit
RECHTLICHE HINWEISE FÜR DIE GENEHMIGUNG VON AKUSTISCHEN UND LEUCHTENDEN EINRICHTUNGEN ZUR VERWENDUNG IN ZUGELASSENEN FAHRZEUGEN
Die europäische Richtlinie 2006/28/EG (in ihrer geänderten Fassung) und/oder die UNECE-Regelung Nr. 10 legt die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit von Fahrzeugen und bordgestützten elektrischen/elektronischen Geräten fest.
Mit der europäischen Richtlinie 2006/28/EG wird die Richtlinie 72/245/EWG über die Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von Kraftfahrzeugen (Typgenehmigung und ) geändert, um sie an den technischen Fortschritt anzupassen.
UNECE-Regelung Nr. 10 gilt für alle Fahrzeuge, deren Bauteile und im Fahrzeug eingebaute elektrische/elektronische Einheiten (mechanisch so am Fahrzeug befestigt, dass sie nicht ohne Werkzeug entfernt werden können, oder dauerhaft/vorübergehend mit dem Kabelbaum des Fahrzeugs verbunden) hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit (E-Genehmigung).
Elektromagnetische Verträglichkeit ist definiert als die Fähigkeit von Fahrzeugen, Bauteilen oder einzelnen elektrischen/elektronischen Einheiten, in ihrer elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu funktionieren (Störfestigkeit), ohne unzulässige elektromagnetische Störungen in die Umgebung einzubringen (Emission).
Die von Sirena S.p.A. hergestellten leuchtenden und/oder akustischen Vorrichtungen, die für zugelassene Fahrzeuge bestimmt sind, entsprechen den Anforderungen der Richtlinie 2006/28/EG (und nachfolgenden Änderungen) oder der UNECE-Regelung Nr. 10 und tragen daher die erforderliche Typgenehmigungsnummer.
UNECE-Regelung Nr. 65
UNECE-Regelung Nr. 65 – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der besonderen Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Die UNECE-Regelung Nr. 65 gilt für Sondersignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Besondere Signaleinrichtungen“ sind Einrichtungen, die intermittierendes blaues, gelbes oder rotes Licht ausstrahlen und an Fahrzeugen verwendet werden. Die Einrichtungen werden unterschieden in:
- Rotierende oder blinkende Lichter“ sind Geräte, die ein intermittierendes Licht um ihre vertikale Achse ausstrahlen (Kategorie T);
- Richtungsabhängige Blinklichter“: Geräte, die intermittierendes Licht in einem begrenzten Winkelsektor ausstrahlen (Kategorie X);
- Vollbalken“: Vorrichtungen mit zwei oder mehr optischen Systemen, die intermittierendes Licht rund um ihre vertikale Achse ausstrahlen
Leuchtmittel können eine (Klasse 1) oder zwei (Klasse 2) Lichtstärken haben.
Die UNECE-Regelung Nr. 65 legt unter anderem bestimmte Spezifikationen fest, die besondere Signaleinrichtungen aufweisen müssen, um zugelassen zu werden
– allgemeine Spezifikationen (Vibrations- und Wasserfestigkeit, Ein- und Ausschalthäufigkeit, Betriebstemperaturbereich, Schutz gegen unsachgemäße Handhabung usw.).
– photometrische Spezifikationen (Mindest- und Höchstwerte der effektiven Lichtstärke)
– farbmetrische Merkmale des durch den Filter abgestrahlten Lichts (blau/amber/rot), ausgedrückt in Farbkoordinaten
Die von Sirena S.p.A. hergestellten Beleuchtungseinrichtungen entsprechen den Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 65.
Vorrangige akustische Einrichtungen für Fahrzeuge
Normen für die Genehmigung von akustischen Einrichtungen für Fahrzeuge mit Vorrang
Bei akustischen Geräten für Einsatzfahrzeuge (Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr) werden die akustischen/konstruktiven Merkmale (Grundfrequenzen, Schalldruckpegel, akustisches Spektrum usw.) durch die auf nationaler Ebene geltenden Normen festgelegt.
In Italien sind diese Merkmale festgelegt:
– durch das Ministerialdekret vom 20. März 1979 (G.U. n. 206 vom 28.07.1979) für Polizeifahrzeuge
– durch das Ministerialdekret vom 17. Oktober 1980 (G.U. n. 380 vom 12.11.1980) für Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeuge
– durch die neue Straßenverkehrsordnung
– durch die Ausführungs- und Durchführungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung
Dievon Sirena S.p.A. hergestellten akustischen Geräte entsprechen den Anforderungen der oben genannten, auf nationaler Ebene geltenden Normen.




























